NEUIGKEITEN
Berufsunfähigkeitsabsicherung für VZB-Mitglieder
Die VZB zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine Rente, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Zahnarzt zu 100% nicht mehr ausüben können.
Sichern Sie sich auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit bestmöglich ab.
Über unseren Gruppenvertrag erhalten Sie auch schon bei einer 50% Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente.
Zusätzlich besteht sogar die Möglichkeit, noch in Teilzeit eine Beschäftigung auszuüben. Fordern Sie Ihr persönliches Angebot unter dem Button "Unverbindlich beraten lassen" an.
Kundenschließfachversicherung: Der Inhalt von Schließfächern ist oft gar nicht oder zu niedrig abgesichert. Sichern Sie den Inhalt bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab- bei Gefahren wie u.A. Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl/Raub.
Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu.